Karsten Rudolph zur Entscheidung über die Stichwahl

Zum heutigen Urteil des Landesverfassungsgerichts, in dem die Durchführung einer Stichwahl für die Kommunalwahl angeordnet wird, erklärt der Vorsitzende der SPD Bochum, Prof. Dr. Karsten Rudolph: „Das heutige Urteil sorgt für mehr Demokratie in Nordrhein-Westfalen. Wir in Bochum kämpfen dafür, dass unser Kandidat für die Oberbürgermeisterwahl, Thomas Eiskirch, bereits im ersten Wahlgang eine klare Mehrheit erhält. Damit würde sich ein zweiter Wahlgang erübrigen.“

Hintergrund:

Die Landtagsmehrheit von CDU und FDP hatte im April 2019 die Abschaffung der Stichwahl für BürgermeisterInnen und LandrätInnen beschlossen. Bereits im Jahr 2007 hatten CDU und FDP die Stichwahlen in NRW abgeschafft. Nach der Regierungsübernahme wurde die Stichwahl 2011 von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP wieder eingeführt. Gegen die erneute Abschaffung der Stichwahl haben die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vor dem Verfassungsgerichtshof in Münster geklagt.